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Habemus Papam
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Habemus Papam
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Keine Ahnung was jetzt fehlt, mir ist nur gerade etwas interessantes aufgefallen:
"II. Befreiungen von Amts wegen 1. Neben den in Anhang 3 zur 35. BImSchV aufgeführten Maschinen, Geräten und Kraftfahrzeugen werden
- Pkw, Nutzfahrzeuge (Kraftfahrzeuge der Klasse N1, N2 und N3), Reisebusse und ausländische Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gemäß Anhang 2 Nr. 3 Abs. a - h der 35. BImSchV, d.h. Abgasstufe Euro 3, für die technisch keine Nachrüstung möglich ist und die vor dem 01.01.2008 auf den Fahrzeughalter/das Unternehmen oder dessen Rechtsvorgänger zugelassen wurden,
vom Verkehrsverbot in den Umweltzonen befreit."
Wer also die gelbe 3 eingetragen hat und der TÜV keine Aufrüstmöglichkeit kennt, sollte mal beim Amt nachhören,ob er nicht einfach so weiterfahren darf.
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