Keine Ahnung was jetzt fehlt,
mir ist nur gerade etwas interessantes aufgefallen:

"II. Befreiungen von Amts wegen
1. Neben den in Anhang 3 zur 35. BImSchV aufgeführten Maschinen, Geräten und
Kraftfahrzeugen werden

- Pkw, Nutzfahrzeuge (Kraftfahrzeuge der Klasse N1, N2 und N3), Reisebusse
und ausländische Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gemäß Anhang 2
Nr. 3 Abs. a - h der 35. BImSchV, d.h. Abgasstufe Euro 3, für die technisch
keine Nachrüstung möglich ist und die vor dem 01.01.2008 auf den
Fahrzeughalter/das Unternehmen oder dessen Rechtsvorgänger zugelassen
wurden,

vom Verkehrsverbot in den Umweltzonen befreit."

Wer also die gelbe 3 eingetragen hat und der TÜV keine Aufrüstmöglichkeit kennt,
sollte mal beim Amt nachhören,ob er nicht einfach so weiterfahren darf.