Ich schreibs hier auch nochmal.
Wer ein Fahrzeug hat,das eine gelbe Plakette bekommt
und für das der TÜV keinen Filter kennt,braucht in NRW nicht mehr zu jammern:

"Befreiungen von Amts wegen vom Verkehrsverbot in den Umweltzonen des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet

1. Ohne Antrag und ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung, per Allgemeinverfügung gelten für folgende Kraftfahrzeuge / Sachverhalte zusätzlich die nachfolgenden Befreiungen von den Verkehrsverboten in den Umweltzonen des Luftreinhalteplanes Ruhrgebiet:


Gilt ab Umweltzone "grün" (ab 01.07.2014):
Pkw, Nutzfahrzeuge (Kraftfahrzeuge der Klasse N1, N2 und N3), Reisebusse und ausländische Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) gemäß Anhang 2 Nr. 3 Abs. a - h der 35. BImSchV, d.h. Abgasstufe Euro 3, für die technisch keine Nachrüstung möglich ist und die vor dem 01.01.2008 auf den Fahrzeughalter/das Unternehmen oder dessen Rechtsvorgänger zugelassen wurden. Die Nichtnachrüstbarkeit mit einem handelsüblichen Partikelminderungssystem des Fahrzeugs der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) zur Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle zu bestätigen. Der Nachweis ist bei jeder Fahrt in der Umweltzone mitzuführen und im ruhenden Verkehr sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen."


Diese Erläuterung findet sich auf den Infoseiten der Städte NRWs,
in mehr oder weniger identischer Form.