Das Gesamtzuggewicht steht wegen der Bremsenhomologation in den EU-Papieren, die werden auch in der Schweiz als Grundlage verwendet. Wenn es da nicht eine "Zugmaschinen-Sonderregelung" aus alter Vergangenheit gibt, vermutlich kein Vorteil hinsichtlich Anhängelast bei höherem Fahrzeuggesamtgewicht

Grüsse
Peter