du braucht eine Bodenöffnung von min. 100cm², d.h. einen lichten Durchmesser von ~ 11,50cm. Bei 10cm Durchmesser kommst du auf nur knapp 79 cm².
laut GW607
Zitat
Der Flaschenaufstellraum muss „gasdicht“ zum Innenraum sein. (Bei Eigenbau z. B. alle Ecken und Stoßkanten mit Dichtmasse abdichten). Wenn der Flaschenaufstellraum eine Tür zum Innenraum hat, dann muss der untere „Türsockel“ min. 50 mm hoch sein und die Tür muss „gasdicht“ schließen. In diesem Fall dürfen dann auch Zweiflaschenanlagen verbaut werden (Duomatic, Triomatic, etc.). Damit die Bedingung der „gasdichten“ Tür erfüllt wird, reicht i. A. eine umlaufende Dichtung aus Moosgummi oder Schaumstoff, wie sie für Fensterabdichtungen verwendet wird. Mindestens eine Entlüftungsöffnung muss vorhanden sein. Der freie Lüftungsquerschnitt muss 2 % der Grundfläche des Gaskastens entsprechen, jedoch min. 100 cm2 groß sein. Diese Öffnung kann entweder im Boden oder unmittelbar über dem Boden in der Seitenwand sein, oder alternativ aufgeteilt werden in zwei Entlüftungsöffnungen mit je 1% der Grundfläche, aber min 50 cm2 groß unten und oben im Gaskasten. Die Lüftungen dürfen nicht durch die Gasflasche zugestellt werden (Gasflaschen von ALUGAS haben z. B. keine Löcher im „Aufstellring“. Ggf. sind die Gasflaschen auf Distanzhölzer zu setzen, zwischen denen austretendes Gas hindurch zur Entlüftungsöffnung fließen kann). Auf Wechselwirkungen z. B. mit der Heizung achten (Bei S- und E-Heizung mit Frischluftzufuhr von unten darf keine Entlüftungsöffnung nach unten vorhanden sein).