du braucht eine Bodenöffnung von min. 100cm², d.h. einen lichten Durchmesser von ~ 11,50cm. Bei 10cm Durchmesser kommst du auf nur knapp 79 cm².

laut GW607
Zitat
Der Flaschenaufstellraum muss „gasdicht“ zum Innenraum sein. (Bei Eigenbau z.
B. alle Ecken und Stoßkanten mit Dichtmasse abdichten).
Wenn der Flaschenaufstellraum eine Tür zum Innenraum hat, dann muss der
untere „Türsockel“ min. 50 mm hoch sein und die Tür muss „gasdicht“ schließen.

In diesem Fall dürfen dann auch Zweiflaschenanlagen verbaut werden (Duomatic,
Triomatic, etc.). Damit die Bedingung der „gasdichten“ Tür erfüllt wird, reicht i. A.
eine umlaufende Dichtung aus Moosgummi oder Schaumstoff, wie sie für
Fensterabdichtungen verwendet wird.
Mindestens eine Entlüftungsöffnung muss vorhanden sein. Der freie
Lüftungsquerschnitt muss 2 % der Grundfläche des Gaskastens entsprechen,
jedoch min. 100 cm2 groß sein
. Diese Öffnung kann entweder im Boden oder
unmittelbar über dem Boden in der Seitenwand sein, oder alternativ aufgeteilt
werden in zwei Entlüftungsöffnungen mit je 1% der Grundfläche, aber min 50 cm2
groß unten und oben im Gaskasten. Die Lüftungen dürfen nicht durch die
Gasflasche zugestellt werden (Gasflaschen von ALUGAS haben z. B. keine
Löcher im „Aufstellring“. Ggf. sind die Gasflaschen auf Distanzhölzer zu setzen,
zwischen denen austretendes Gas hindurch zur Entlüftungsöffnung fließen kann).
Auf Wechselwirkungen z. B. mit der Heizung achten (Bei S- und E-Heizung mit
Frischluftzufuhr von unten darf keine Entlüftungsöffnung nach unten vorhanden
sein).


Gruß Juergen