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Süchtiger
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Süchtiger
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Kommt auf das Baujahr deines Autos an. Die Pflicht zur Typprüfung gilt glaub' erst ab 1988 oder so. An meinem Isuzu hatte ich seinerzeit auch einen Arbeitsscheinwerfer als Rückfahrscheinwerfer montiert. Ein TÜV-Prüfer hat das neben diversen anderen Sachen moniert. Bei der Nachprüfung war dann ein anderer Prüfer da. Dem habe ich erklärt, dass die Lampe dran bleibt. Er hat mir dann gesagt, dass auf Grund des Baujahrs (1985) ohnehin keine Typprüfung vorgeschrieben sein. Allenfalls könnte man bemängeln, dass nur 2 Rückfahrscheinwerfer zulässig seien. Er gab mir dann den Tip, falls jemand meckert, einfach die Birne aus einer der beiden serienmäßigen Lampen zu entfernen und das Glas abzukleben. Dann könne mir keiner mehr was.
Gruß Christoph
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