Original geschrieben von Sambo
Kommt auf das Baujahr deines Autos an. Die Pflicht zur Typprüfung gilt glaub' erst ab 1988 oder so.
An meinem Isuzu hatte ich seinerzeit auch einen Arbeitsscheinwerfer als Rückfahrscheinwerfer montiert. Ein TÜV-Prüfer hat das neben diversen anderen Sachen moniert.
Bei der Nachprüfung war dann ein anderer Prüfer da. Dem habe ich erklärt, dass die Lampe dran bleibt.
Er hat mir dann gesagt, dass auf Grund des Baujahrs (1985) ohnehin keine Typprüfung vorgeschrieben sein. Allenfalls könnte man bemängeln, dass nur 2 Rückfahrscheinwerfer zulässig seien. Er gab mir dann den Tip, falls jemand meckert, einfach die Birne aus einer der beiden serienmäßigen Lampen zu entfernen und das Glas abzukleben. Dann könne mir keiner mehr was.

Gruß
Christoph

Dann frage ich mich warum die meisten Fahrzeuge nur eine Rückfahrleuchte haben

@Selbermacher
Da gab es irgendwo auch was wegen der Helligkeitkeit der Rückfahrleuchten, die dürfen den nachfolgenden Verkehr
auf keinen Fall blenden. Sprich 21W herkömmliche Leuchtmittel oder entsprechende moderne Leuchtmittel.
LED-Lichtleiste am einfachsten als extra geschaltete Arbeitscheinwerfer montieren smile


Nichts ist besser als so ein Ding