folgender Fall . . .

ich verkaufe mein Auto Freitag abend und lasse den Käufer mit meinen Kennzeichen nach Hause fahren (120 KM). Er kann das Fzg. erst Montag auf seinen Namen anmelden.

In meinem Versicherungsschein steht, dass ich alleiniger Fahrer bin und keine Personen unter 25J. das Fzg. bewegen. Der Käufer ist 21 eek

Im Falle eines Falles . . . besteht da Versicherungsschutz ?