ja, aber möglicherweise mit Einschränkungen in der Kasko und mit Eigenbehalt/Strafgeld bei der Haftpflicht, das ist aber auf m. E. 5000€ begrenzt. Ist ne Obliegenheitsverletzung (vll. gibt es schon ein neues Wort dafür). Warum rufst Du nicht bei der Versicherung an und schilderst den Fall, die sollen dann raten, was zu tun ist.
Oder ist das Kind schon in den Brunnen gefallen?


Atze


Mut zahlt sich bei uns immer aus


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