Original geschrieben von Bandido
folgender Fall . . .

ich verkaufe mein Auto Freitag abend und lasse den Käufer mit meinen Kennzeichen nach Hause fahren (120 KM). Er kann das Fzg. erst Montag auf seinen Namen anmelden.

In meinem Versicherungsschein steht, dass ich alleiniger Fahrer bin und keine Personen unter 25J. das Fzg. bewegen. Der Käufer ist 21 eek

Im Falle eines Falles . . . besteht da Versicherungsschutz ?

Oha, Oha, wenn der Type Kack baut, hast du den Kack erstmal auf jeden Fall an den Hacken!
Vertrauen ist gut, Mistrauen bei solchen Dingen besser, ausser man kennt den Käufer wirklich gut!
Wenn dein Käufer ein "was ist letzte Preis Mann" ist, Haleluja.
Ein Arbeitskollege hat das auch mal gemacht, der Käufer hat natürlich einen Unfall gebaut, die Versicherung hat gelöhnt, seine V- Prämie ging hoch!


Zuletzt bearbeitet von Logo; 25/03/2014 19:19.