Moin,


wenn es doch so einfach wäre, mit der Umschreibung zur Zugmaschine.


Nach §3, Absatz 7 und 8 des Kraftfahrzeugsteuergesetz ist die Möglichkeit einer Steuerbefreiung als auch auch eine Vergünstigung zu erreichen, sowie die daraus resultierende Plakettenbefreiung, für die Meisten doch eher nicht möglich.


Falls ich was überlesen haben sollte, immer her damit!



Schönes Oster WE,
Cem