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Hallo Cem,
die Steuerbefreiung hat mit der Plakette nichts zu tun. Eine Zugmachine LoF ist nicht automatisch steuerbefreit, dazu bedarf es der Ausnahmen des von Dir zitierten § 3 KraftStG.
Ich fahre z. b. einen Unimog als LoF-Zugmaschine, habe aber ein schwarzes Kennzeichen, zahle Kfz-Steuer und bin (so denke ich,) von der Plakettenpflicht ausgenommen.
Ich trage mich aber auch mit dem Gedanken aus einem kurzen G eine LoF-Zugmaschine zu machen, habe aber noch nicht beim TÜV vorgesprochen.
Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen? Mir geht es nicht um die Steuerfreiheit. Es geht mir lediglich darum, Kfz-Steuer nach Gewicht zu bezahlen und am Sonntag einen Anhänger ziehen zu dürfen.
Gruß Cord
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