Hallo Cem,

die Steuerbefreiung hat mit der Plakette nichts zu tun.
Eine Zugmachine LoF ist nicht automatisch steuerbefreit, dazu bedarf es der Ausnahmen des von Dir zitierten § 3 KraftStG.

Ich fahre z. b. einen Unimog als LoF-Zugmaschine, habe aber ein schwarzes Kennzeichen, zahle Kfz-Steuer und bin (so denke ich,) von der Plakettenpflicht ausgenommen.


Ich trage mich aber auch mit dem Gedanken aus einem kurzen G eine LoF-Zugmaschine zu machen, habe aber noch nicht beim TÜV vorgesprochen.

Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen?
Mir geht es nicht um die Steuerfreiheit.
Es geht mir lediglich darum, Kfz-Steuer nach Gewicht zu bezahlen und am Sonntag einen Anhänger ziehen zu dürfen.

Gruß Cord