Original geschrieben von Ozymandias
Deutschland hat echt einen veritablen Dachschaden was Urheberrecht angeht.
Anders kann man es nicht mehr ausdrücken......

Sollte mich wundern, wenn es in der Schweiz anders wäre.


Davon abgesehen, bezweifle ich die Erfolgsaussichten bei einem eventuellen Rechtsstreit. Das angebliche Urheberrecht des Künstlers kann ja wohl kaum ohne weiteres das Recht des Tätowierten am eigenen Körper aufheben.
Und wenn es das doch tun soll, dann nur als Folge eines gesonderten Vertrages. Es gibt ja da einen aktuellen Fall: jemand hat sich - im Auftrag eines Galeristen - gänzlich (und sehr komplex) die Rückseite tätowieren lassen. Nun wird er von Zeit zu Zeit gegen Honorar ausgestellt. Er soll ausserdem - auch gegen Entgelt - vertraglich zugesichert haben, das seine Haut nach seinem Tod zu einem Kunstwerk verarbeitet werden darf!

Uebrigens: in den User-Bedingungen der meisten Foren ist verankert, dass der Forist nach der Veröffentlichung seines Beitrages, das Recht an eben diesem auf den Forums-Betreiber überträgt!