Nein,
weil die Vorgesellschaft auf den älteren Rechten an dem Vertrag für das Fahrzeug besteht. Und bei der SFR-Abfrage auch bemerkt, dass Du das Fahrzeug wieder angemeldet hast.

Selbst wenn die Unterbrechung über den Jahreswechsel wäre mußt Du regulär kündigen.



viele Grüße
Frank


***A horse, a horse, my kingdom for a horse!***