....für mich gibt es da mehrere Fragen:

1. wenn die Werkstatt angibt, das für ca. 100,-(das wäre die reine Fehlerauslese) beheben zu können, hätte sie sich für (wesentlich, das fängt für mich dann bei ca. 140,-an)höhere Kosten eine Genehmigung holen müssen.
2. war die Überführung zur LR-WerKstatt abgesprochen?? Auch dieser Fremdauftrag ist m.E. nicht so ohne Weiteres korrekt.
Daraus ergibt sich: wenn es so war, wie von mir oben angenommen, ist eine Rechnung von mehr als(die von mir zugestandenen) 140,- eigentlich nicht möglich. Die Werkstatt muß zusehen, woher sie die Kohle bekommt. Immer unter der Voraussetzung, daß der Voranschlag 100,- beweisbar ist. Bei einem Pauschalauftrag sieht das anders aus.
War das Verbringen in die LR-Werkstatt abgesprochen, hätte ein neuer Kostenrahmen abgesprochen werden müssen. Denn daß das alles nicht für 100,- machbar war, ist m.E. klar.....
gruß
thomas

Zuletzt bearbeitet von Spike; 27/06/2014 13:17.