Original geschrieben von DieselTom
Es ist mir unverständlich dass man einen Sport auf Landstrassen, bevorzugt Bergstrassen, ausübt und die eigene Verletzbarkeit quasi als Waffe gegen andere einsetzt.

Man könnte hier eventuell von Nötigung sprechen, wenn ein Radler das Fortkommen anderer Verkehrsteilnehmer behindert. Unter den Begriff der Waffe wird man das allerdings nie subsummieren können. Da kann ein Kraftfahrzeug doch viel eher die Wirkung einer Waffe haben (bzw. eines 'gefährlichen Werkzeugs' wie es im Strafrecht begrifflich vorkommt) haben. Dicht Auffahren, Drängeln und Hupen erfüllt den Tatbestand der Nötigung unter Umständen auch.

Original geschrieben von DieselTom
Aber gut, die deutsche Rechtsprechung lehrt es ja genau so, der Radfahrer kann machen was er will, der Autofahrer ist immer schuld.

Das tut sie nicht. Der Autofahrer ist auch nicht immer schuld. Mit solchen Aussagen verunglimpft man ganze Berufsstände, unnötigerweise.


Ecken und Kanten serienmässig.