Um es etwas zu präzisieren: Die Spurweite "entspricht" nicht der im COC (für die "breiten" Achsen) angefürhten, weil die "schmalen" montiert sind.
Und der Abrollumffang der 315 er ist (laut MFK) um 17% geringer als der im COC eingetragenen 255/100 R16 und weicht somit um mehr als 8% (von was ?) ab.

Ich denke ich werde im Laufe dieses Vormittages erfahren auf welcher Basis die Herren des MFK eine 17% ige Differenz der beiden Abrollumfänge errechnet haben und was dieser Wert dann mit den ominösen "8%" zu tun hat. Ich hab dazu zwar eine Vermutung, aber ich möchte mir das von den Sachverständigen erklären lassen.
Desweiteren möchte ich gerne wissen, ob der Kanton Luzern ex-territoriales Gebiet der Schweiz ist (als Ausländer weiß ich sowas ja nicht), oder ob in diesem Kanton die "Weisungen über die Befreiung der Typengenehmigung" des Bundesamtes für Strassen ASTRA vom 27.02.2014, und zwar vollinhaltlich, noch oder auch gelten.
Immerhin liegen ausländische Fahrezugpapiere vor, in denen diese beanstandeten Reifen+Felgen ordnungsgemäß eingetragen sind.
Als Nicht-Schweizer bitte ich da einfach um Aufklärung durch die örtliche MFK....

PS: Die Telefonnummer für das "Eidgenössiche Departement für Verkehr" in Bern, das obige zitierte Weisung herausgegeben hat, habe ich ebenfalls schon parat liegen. Sind übrigens sehr nette, und vorallem außerst hilfsbereite Leute dort.