Ohje... Sag nur, dies ist national unterschiedlich !?! Das müsste ich dann wissen, wegen den Tipps bei bremach-reisemobile.org !

Bei uns wird eine "Geräte- und Messunsicherheit" von 3% gewährt!

ADMIN.CH meint dazu: Bei der Wägung eines Fahrzeugs wird gemäss Artikel 13 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA) jedoch ein technisch bedingter Sicherheitsabzug von 3% der gewogenen Achslast oder des gewogenen Betriebsgewicht vorgenommen. Die so ermittelten Achslasten oder Gewichte sind massgebend für eine eventuelle Sanktion.


Schickt mich in die Wüste... BITTE !

www.4x4-reisemobile.org