zum Thema Überladung in Deutschland eine juristische Betrachtung

Original geschrieben von lkw-recht.de
...Bei dem Verdacht einer Überladung werden die entsprechenden Fahrzeuge von Polizei zu einer geeichten Waage begleitet, wo dann eine Wiegung durchgeführt wird. Bei der zu erstellenden Akte sollte sich somit ein offizieller Wiegeschein und eine Eich-Urkunde befinden. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass die Waage überhaupt für eine entsprechende Wiegung zugelassen ist. ...


eine geeichte Fahrzeugwaage , darf bei der Eichung um max. +/- 10kg und im Betrieb um max +/- 20kg (im Bereich von 0,4to - 10to)

-- das hat jetzt aber alles nix mit dem eigentlichen Faden zu tun angel


Gruß Juergen