Ich trenn das dann mal ab wenn wir fertig sind.

Üblicherweise ist es so dass solange das Garantiegewicht nicht überschritten ist man nicht abladen muss, es liegt aber im ermessen der Polizei das zu entscheiden.
Hat man "zufällig" Überladen, Kipper zb. lassen sie einen zur Kippstelle weiterfahren, bei mutwilliger Überladung können sie aber natürlich verlangen dass abgeladen wird an Ort und Stelle.

Das zulässige GG gilt ohne wenn und aber.



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