schon klar, aber ich habe mir sagen lassen dass es da gewisse juristische Fallstricke gibt zwischen einem Kreuzchen bei 'ja' oder 'nein'

deshalb die Frage . . .

außerdem . . . wie kann ich einen Verstoß zugeben, wo ich nicht mal weiss ob die Meßstrecke korrekt installiert wurde, wäre ja nicht das erste mal . . .