Das ist auch mein Wissensstand. Ich habe mich nur gefragt wie du auf das schmale Brett kommst, daß ein Rückfahrscheinwerfer für BJ. 89 keine Pflicht ist.
Ich hatte gehofft, daß du dazu eine für mich nachvollziehbare Erklärung hast.
Grüße
Oliver
Zuletzt bearbeitet von OliverM; 30/01/2015 21:43.