Nebelschlussleuchte ECE-R48 § 6.11 und ECE-R38 Anbringung ECE-R48 § 6.11.1 Vorgeschrieben für alle Kfz.-Klassen. Kategorie F, F1 oder F2. Anzahl ECE-R48 § 6.11.2 1 oder 2 Stück Farbe ECE-R48 § 5.15 Rot Anbaubreite ECE-R48 § 6.11.4.1 Keine Vorschri Anbauhöhe ECE-R48 § 6.11.4.2 Min. 250 mm, max. 1.000 mm. Bei N3G oder wenn mit anderer Rückleuchte zusammen gebaut: max. 1.200 mm.
Außerdem ist bei mir wohl eine 3. Bremsleuchte vorgeschrieben, das Einzelgenehmigung als LKW mit Kofferaufbau (N1) erfolgen wird.
Hochgesetzte Bremsleuchte ECE-R48 § 6.7 und ECE-R7 Anbringung ECE-R48 § 6.7.1 Kategorie S3 oder S4. Vorgeschrieben für Kfz.-Klassen M1-Fz. und N1-Fz. Ausgenommen Fahrgestelle mit Fahrerhaus und N1-Fz. mit off enem Laderaum. Für andere Kfz.-Klassen zulässig. Anzahl ECE-R48 § 6.7.2 1 Stück Wenn die Fahrzeug-Längsmittelebene nicht durch eine feste Anbauwand geht, sondern z. B. durch Türen voneinander trennt und kein Platz für eine S3- oder S4-Bremsleuchte vorhanden ist, dürfen zwei S3- oder S4-Bremsleuchten des Typs „D“-Bremsleuchten oder eine S3- oder S4-Bremsleuchte links oder rechts von der Längsmittelebene angebracht sein. Farbe ECE-R48 § 5.15 Rot Anbaubreite ECE-R48 § 6.7.4.1 Zentraler Bezugspunkt muss in der Fahrzeug-Längsmittelebene liegen. Falls zwei S3- oder S4-Bremsleuchten angebaut sind, ist jede möglichst nahe zur Längsmittelebene anzubauen. Ist nur eine S3- oder S4- Bremsleuchte neben der Längsmittelebene angebaut, darf der Abstand nicht größer als 150 mm sein. Anbauhöhe ECE-R48 § 6.7.4.2 Entweder max. 150 mm unterhalb der Heckscheibe oder min. 850 mm über dem Boden. Oberhalb der S1- und S2-Brems leuchten.
Martin
Zuletzt bearbeitet von stein1101; 09/02/201521:05.