Hallo miteinander,
nun dies ist ein seeeeeeehhhhrrr leidiges thema!!
ich hatte ein ähnliches problem. mein 230er ist Bj.82. Werksauslieferung damals eh ohne
KAT. Nach meiner komplett Restauration 2006 kam Stgt mit ner Umweltzone.
Also fuhr ich drei jahre mit ner Ausnahmegenehmigung. Dann brachte die Firma W.. eine KAT
für den G raus. In anbetracht der Situation und der hohen Steuer ohne KAT entschloß ich mich
zum Einbau.
UND DAS WAR DER FEHLER!!!!!!!
Nach div. problemen ( Leistungsverlust-erhöhter Spritverbrauch) habe ich ihn 2012, da ja H-
Kennzeichen, ausgebaut. Ich dachte ähnlich, was intressiert es mich, hab ja H.
Und siehe da, der Karren lief wie en Rädle.
Als dann der TÜV 2014 anstand ging ich (vorher schon!!) hin und sprach mir denen wg Austragen
aus dem Fahrzeugschein. Ich brauch ihn ja net, hab ja H !!
UND DANN GING ES LOS:
Ich habe wirklich alle Register und Instanzen gezogen, hatte aber keine chance.
Das problem ist folgendes:
Durch den Einbau veränderte sich die Bauartbestimmung, nämlich verbesserter Abgaszustand.
Und nach Deutschem Recht darf man eine Verbesserung nicht wieder rückgängig, also schlechter
machen. Auch wenn du zb. die Achsen tauschen würdest mit ABS dann wäre dies kein problem für
H, da ja Verbesserung und später auch verbaut, aber ein Rückbau ( wenn Eingetrgen im Schein! )
ist nicht zulässig da ja Verschlechterung.

Nun, sicherlich kriegst du ihn ggf durch den TÜV ohne eingebauten KAT, wenn aber was passiert
fährst du ein Fahrzeug ohne Bauartzulassung. und wenn das einer spitz kriegt zahlt keine
Versicherung nur eine Cent.
Ich weiß, wann passiert den mal was. Aber sei vorsichtig.

Ich hab meine `Abgasverbesserungsanlage` zwischenzeitlich wieder eingebaut und den Fehler
selber gefunden und behoben. Somit meine Ruhe.
Da du ja theoretisch im Fahrzeugschein schon Abgastechnisch mit KAT eingetragen hast, wirst
du schon bei der begutachtung zum H probleme kriegen.
Mein Tipp: hau des ding rein und gut.
Gruß aus Schwaben