in den Richtlinien zur Begutachtung von Oltimern nach § 23 StVZO von 2011 steht
Zitat
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Mindestzustand des Fahrzeugs

Eine positive Begutachtung setzt grundsätzlich die Einhaltung folgender Bedingungen voraus:

- ohne erkennbare technische Mängel im Sinne der StVZO unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik und Vorschriftenlage.

- nur leichte für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessene Gebrauchsspuren (Patina ja, aber Fahrzeug nicht verbraucht“),

- kein Fehlen wesentlicher Teile,

- keine erkennbaren Unfallrestschäden oder Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung und

- die wesentlichen Baugruppen befinden sich weitgehend in Originalkonfiguration, im Originalzustand oder im nachweislich
zeitgenössschen Zustand.

Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes im Regelfall nicht möglich....


Gruß Juergen