So,

jetzt habe ich nochmal mit meinem TÜV-Prüfer gesprochen. Quer zur Fahrtrichtung ist garkein Problem.

Weiterhin macht er sich nochmal schlau zu den Sitzen in Fahrtrichtung. Nach meinem Verständniss heißt es HIER unter 6.2.5, dass wenn ich ein WOMO bin ich die geprüften Verankerungspunkte erst ab einer EZ nach 1.1.1992 brauche. Aber das wird sich zeigen. Wenn es keine schlafklappbank wird, baue ich mir halt Sitze quer zur Fahrtrichtung ein, das ist eh platzmäßig angenehmer denke ich.


Zuletzt bearbeitet von dumbo; 13/07/2015 14:24.

beste Grüße,

dumbo