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@Sven
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Das Ablichten nicht, aber das Veröffentlichen ohne Genehmigung.
Ist dem echt so? Warum gibt mir meine Kamera im Handy dann immer die Mitteilung, daß die Fotos, die ich schieße, "uneingeschränkt" verteilt werden dürfen? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Wahrscheinlich meinen die "können" statt "dürfen".
Wenn ich von jemandem fotographiert werde, und dann demjenigen untersage, diese Bilder zu veröffentlichen, dan macht sich derjenige bei Nichtbeachtung strafbar.
Im privaten Kreis kann/darf er jedoch diese Bilder verwenden.
z.Z. muß es ausdrücklich untersagt werden, aber es wird z.Z. an Gesetzen gearbeitet, das es dann ausdrücklich genehmigt werden muß.
Und, seien wir mal ehrlich, würdest du es gut finden, wenn Bilder von Dir irgendwo im Netz auftauchen OHNE das du von ihrer Existens weißt???


Nissan Patrol GR gestohlen!!!
Farbe :Silber
Türen : 5
Kennz.: LOS - TM 787