Original geschrieben von dehngitter
Ausnahmen bestätigen die Regel. Deshalb mache ich mir deswegen keine Sorgen.

Stimmt, es gibt immer noch Prüfer, die das eintragen. Vor allem im Landkreis Esslingen und in den neuen Bundesländern. Meist verdient noch jemand mit, der das KFZ der zuständigen Prüforganisation vorführt.

Diese Eintragungen sind tatsächlich rechtsfehlerhaft und unwirksam. Und im Falle des Falles liegt die Haftung dann beim Fahrzeughalter und nicht etwa beim Prüfer (bei dem könnte man nur die Prüf- und Eintragungsgebühr zurückfordern). Bei einem Unfall mit Personenschaden beispielsweise, wenn es also um richtig Geld gehen kann, sagt die Versicherung dann gerne nein zur Regulierung. Man sollte hier die Wahrscheinlichkeiten gut abwägen und einen Draht zum Schutzengel haben.

Das Gutachten für den zivilen Eisdielen-Rammbügel, welches oben verlinkt wurde, ist auch direkt beim Hersteller Antec zu bekommen. Die Bügel übrigens auch. Und günstiger.


Ecken und Kanten serienmässig.