Original geschrieben von Lancelot
Aber im Gegensatz dazu, sieht das keiner und es stört auch keinen :-)

Ist ja auch Tarnlicht laugh

Ich fahre es auch noch spazieren, allerdings nicht am G. Den TÜV Prüfer störte es vor vier Jahren, vor zwei Jahren nicht. Ist halt eine Grauzone.

Der Unterschied zum Rammbügel liegt darin, dass wegen zusätzlicher Beleuchtungseinrichtungen hinter/unter der Stosstange wohl niemand Verletzungsgefahr thematisieren würde. Genau das haben die EU-Bürokraten mit der Fussgängerschutzrichtlinie in Bezug auf die Bügel aber -leider- getan.


Ecken und Kanten serienmässig.