Original geschrieben von 461.334
Tarnbeleuchtung ist im öffentlichen Straßenverkehr ohne hoheitliches Mandat ebenso wenig legal wie blaues Rundumlicht.

Das ist falsch.

Die Scheinwerfer gehören zur Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Benutzen darfst du das Licht im öffentlichen Straßenverkehr natürlich nicht, steht auch so in den originalen Papieren.

Gruß
Chris

Zuletzt bearbeitet von Chris300GDT; 20/11/2015 08:45.