Tarnbeleuchtung ist im öffentlichen Straßenverkehr ohne hoheitliches Mandat ebenso wenig legal wie blaues Rundumlicht.
Das ist falsch.
Die Scheinwerfer gehören zur Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Benutzen darfst du das Licht im öffentlichen Straßenverkehr natürlich nicht, steht auch so in den originalen Papieren.
Gruß
Chris