es geht denen* ja um

Original geschrieben von Quelle
Artikel 1

Ziel und Gegenstand

Ziel dieser Verordnung ist die Steigerung der Sicherheit und der wirtschaftlichen und ökologischen Effizienz im Straßenverkehr durch die Förderung kraftstoffeffizienter, zuverlässiger und geräuscharmer Reifen.

Mit dieser Verordnung wird ein Rahmen für die Bereitstellung von vereinheitlichten Informationen zu Reifenparametern durch ein Kennzeichnungssystem geschaffen, wodurch die Konsumenten in die Lage versetzt werden, beim Kauf von Reifen Entscheidungen in Kenntnis der Sachlage zu treffen .

die Reifenhersteller Lobby und andere haben halt erwirkt das

Zitat
Artikel 2

Geltungsbereich

1. Diese Verordnung gilt für Reifen der Klassen C1, C2 und C3.

2. Abweichend von Absatz 1 gilt diese Verordnung nicht für
a) runderneuerte Reifen,
b) Geländereifen für den gewerblichen Einsatz,
c) Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte,
d) Notreifen des Typs T,
e) Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h,
f) Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm,
g) Reifen mit Zusatzeinrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen.

* Europäisches Parlament und der Rat über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter ...


Gruß Juergen