Jo
So wie ich das verstehe bedeutet das POR lediglich das dieser Reifen nicht der "Europäische Reifen-Kennzeichnungs Verordnung" entsprechen muss, also diesem Umweltschutz Ding.
Wenn er also seine E-Stempel hat und die Größe/Traglast passen sollte für die Behörden alles gut sein
sofa

Zumindest so lange bis man auf die Idee kommt das P mit einem Zusatz zu würdigen;
Der Betrieb ist nur an Fahrzeugen, von zB Land- und Forstwirtschaft oder Tagebauunternehmen, zulässig die überwiegend außerhalb der STVO eingesetzt werden.

oder analog zum dicken "Trecker";
Die Erlaubnis für §29 StVO und eine Ausnahmegenehmigung entspr. § 70 StVZO dann noch eine Unbedenklichkeitserklärung der Versicherung mit Haftungserklärung, schon kann man ganze 3 Jahre auf der Straße fahren....natürlich nur im Bereich der jeweils ausstellenden Behörde, aber man darf den §29 mehrfach erbetteln, also alles gut

Zuletzt bearbeitet von Troll; 26/02/2016 23:28.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"