übersiedlungsgut! also ein auto ist nicht euro4 und auch nicht als lkw zugelassen, war aber mindestens ein halbes jahr auf dich im ausland zugelassen, so kann man es als übersiedlungsgut mitnehmen und es wird auch mit alter technik zugelassen werden können.
das kfz muss jedoch mindestens ein jahr beim übersiedler bleiben. So war das zumindest vor drei jahren.
zoll.de hat genauere infos.
gruß, stephan