Ich schrieb ja: "theoretisch". Wenn es technisch geht, müsste man ja wohl eine Einzelgenehmigung mit dem ganzen Prüfverfahren, Messungen etc. durchziehen.

Könnte man die Kiste vielleicht nach Rumänien, Portugal o.ä. schicken, und dort irgendwie erstzulassen?

Ansonsten kann man das Auto zwecks Schadensreduzierung nur ins Außer-EU-Ausland verkaufen, aber selbst da könnte jemandem einfallen, dass es sich um einen Militärexport handelt.

Ich würde als Jurist dem Patrick daher etwas ganz anderes ans Herz legen: Irrtum geltend machen und den Kauf rückabwickeln. Ist das einfachste und sauberste, was man in der Situation machen kann.

Marcus


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!