Naja, könnte ja im internen Werksverkehr laufen ohne Nummernschild und Zulassung oder für Export.
Denke nicht dass da irgendwas einklagbar ist sofern es keine zugesicherte Eigenschaft war.

Nur Goodwill des Verkäufers könnte helfen in meinen Augen. Ansonsten muss man es als krassen Missgriff abbuchen.
Jeder von uns hat doch schon Fehlkäufe getätigt, ok nicht in dem Ausmaß, da kann man nix machen.

Die Erstzulassungsregel ist ja nun nicht wirklich neu, die gibts schon ewig und drei Tage.

Zuletzt bearbeitet von Ozymandias; 09/08/2016 15:06.

It's your life - make it a happy one!