Das geht nur wenn jemand im Bestimmungsland einen Fehler macht, sonst nicht.
Das Gesetz ist klar, die Abgasnorm der Erstzulassung muss der im Bestimmungland zu diesem Zeitpunkt gültigen entsprechen. Da gibt es keine Ausnahme.
Wenn in Deutschland der Stichtag der 30.09.16 für zb. Euro6 gilt dann kann man nicht ein Auto re-importieren das zb. 15.10.16 als Euro5 Modell in zb. Spanien zugelassen wurde.

Einzige grosse Ausnahme - Umzugsgut, da und nur da ist das legal zulässig.


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