Das ist nicht ganz richtig.
Wenn da so ein Wagen jahrelang bei einem Händler rumsteht,
weil ihn niemand kaufen mag und irgendwann jemand Interesse an dem Wagen hat,
kann der Händler,in Deutschland,bei der Bezirksregierung,eine Ausnahmegenehmigung
beantragen.
Ob es da eine zeitliche Grenze gibt,weiß ich nicht.

Europäische Länder gibt es viele.
Dass es in den Ländern der EU verschiedene Übergangsregelungen geben soll,
übersteigt mein Vorstellungsvermögen.