Original geschrieben von Troll
Wenn ich gelbe Leuchten sehe bedeutet das ein Fahrzeug quer zu meiner Fahrtrichtung und da StVZO §49 in Kurzform von
"lichttechnische Einrichtungen .. müssen vorschriftsmäßig ...
Auch in weiss sind die nicht vorschriftsmässig. Kenne nur die CH-Vorschriften aber da die praktisch alle auf ECE/EWG Richtlinien basieren wird das auch in DE nicht anders sein. Darin steht Sinngemäss dass nach vorne 2 weisse Standlichter zwingend sein müssen, max. 2 weitere weisse Begrenzungslichter nach vorne dürfen fakultativ montiert sein.

Original geschrieben von Troll
sowie ständig betriebsfertig sein" schreibt
könnte es passieren das der jetzt bekannte Mangel nicht mit dem abgezogenen Stecker/Schalter abgenickt wird.
Mit Abgezogenem Stecker wohl schon (hab ich ja auch so), dann sind das keine Lichttechnische Anlagen sondern nur Zierteile auf dem Dach wink
Schalter wird -wenn er gefunden wird- wohl nicht abgenickt werden, da es dann wieder eine Lichttechniche Anlage darstellt, welche nicht den Vorschriften entspricht.
Ozi hat schon recht, der Trachtenverein wird wohl bei 5 weissen Leuchten auf dem Dach weniger schnell einschreiten, legaler als die gelben sind die deswegen aber noch lange nicht.

Wie ist es eigentlich in DE mit den sinnfreien Nebelschlussleuchten? Müsst ihr die haben oder sind die wie bei uns fakultativ?

Original geschrieben von Hartwig
wo finde ich Infos über die geforderte Beschaffenheit dieses UFSs?
Ich würde da gerne ne Dachlatte o.ä. dranschrauben fürn TÜV
Richtlinie 70/221/EWG Anh II 5.4.1, 5.4.2 und 5.2 oder ECE Reglement 58, Ziffer 7
Dachlatte wird da wohl nichts da, wenn ich's richtig im Kopf habe, unter anderem auch eine gewisse Festigkeit gefordert wird.

Original geschrieben von Ozymandias
10cm Höhe des Profils, 40cm ab dem hintersten Punkt des Fahrzeuges, 55cm Unterkante ab Boden
Plus darf die seitlich nicht über die Reifen hinausragen und auf jeder Seite max 100mm weniger Breit als die Reifen sein.
Ich hab damals bei der MFK (euer Tüv) nachgefragt und gerade was Lichter und UFS angeht schön bebilterde und vermasste Zeichnungen erhalten. Kann ich gerne zuschicken wenn du Deine Mailadresse per PN schickst. Ist aber bezogen auf CH, wobei wie oben bereits angedeutet die meisten Sachen eh auch in DE gleich sein werden da auf ECE oder EWG Richtlinien basierend.

Gruss
Urs