Auch in der entsprechenden EU-Rili findet sich als Ausnahme der Satz: "- Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein einer besonderen hinteren Unterfahrschutzeinrichtung mit dem Verwendungszweck unvereinbar ist."
Das gilt nur im Nachweisfalle und auch nur dann wenn selbst ein klapp- oder einziehbarer UFS technisch unmöglich ist - also eigentlich Nie.
Caruso ich weiss nicht was du hier bezweckst, das Thema UFS ist im Bremachforum schon vor Jahren durchgekaut worden und Alle brauchen einen, Keiner ist ohne davongekommen. Alle haben sie Einen gebraucht.
Es macht also wirklich Null Sinn jetzt hier wieder falsche Hoffnungen zu wecken zu diesem Thema.