Original geschrieben von Ozymandias
Das gilt nur im Nachweisfalle

Ich soll nachweisen,dass er abseits befestigter Straßen hinderlich ist???
Zeig doch mal wo geschrieben steht,dass bei Fahrzeugen über 3,5t
ausnamslos einer montiert sein muss.
Kann ja sein,dass es so eine Verwaltungsforschrift gibt,
dann hätte ich sie aber gerne.