Original geschrieben von Pinkpanther
Wie ist es eigentlich in DE mit den sinnfreien Nebelschlussleuchten? Müsst ihr die haben oder sind die wie bei uns fakultativ?

Eine muss links oder mittig sein,
eine zweite kann symmetrisch rechts sein.
Bei Verwendung eines Leuchtenträgers,z.B.
an einem Fahrradträger,dürfen die NSL am Fahrzeug nicht mitleuchten können.
Beim Anhängerbetrieb dürfen beiden leuchten.
Ob das auch für hohe Fahrzeuge gilt,die einen flachen
Plattformanhänger hinter sich herziehen,weiß wieder keiner.