Auch wenn viele über die Schweizer Bürokratie fluchen...in Sachen Beleuchtung haben unsere Behörden doch noch etwas mehr Mitleid mit uns Ami-Fahrern als anderswo; Keine Nebelschlussleuchte nötig, Rote Blinker hinten erlaubt, alle Leuchten welche mit DOT gekennzeichnet sind, sind ohne wenn und aber erlaubt (ausser Gelbe Leuchten nach vorne).
In D gilt: "Vorzeltleuchten an Wohnwagen und Wohnmobilen sind zulässig." Sie dürfen keine Kennzeichnung haben und dürfen während der Fahrt nicht eingeschaltet sein.