Nein, kein Jägerthread sondern nur eine Frage, aber da Jägerfred´s hier kontrovers diskutiert werden denke ich hier fachkundige Antwort zu finden.

Welchen Mindestabstand müssen Jäger bei Ausübung der Jagd zur Wohnbebauung einhalten?

Es handelt sich nicht um eine geschlossene Wohnbebauung sondern um vereinzelt stehende Häuser in einem ländlichen Bereich.

Gilt diese Abstandsregelung auch, wenn statt Gewehren Greifvögel zur Jagd eingesetzt werden???

Dem Greifvogel ist es ja zunächst gleich, ob er einen Hasen oder eine Hauskatze erwischt, dem Katzenhalter aber nicht.

Die Frage nach einer gesetzlichen Regelung (wo steht die drin? ) gilt für das Bundesland NRW.

Würde mich freuen kompetente Antwort zu erhalten ohne nen Jägerfred zu starten. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />





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