Ausgenommen von der Bejagung sind die sog. 'befriedeten Bezirke', das sind u.a. Wohngebäude und zugehörige eingefriedete Grundstücke. Das heißt, die Jäger dürfen direkt neben deinem Grundstück jagen. Natürlich dürfen sie nicht z.B. in Richtung deines Hauses schießen.
Soweit ich weiss, gilt dies auch für die Beizjagd (Jagd mit Greifvögeln, z.B. Falken)

Frank


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... alles deutsche Eiche!