Hallo,

nachdem sich der Pulverrauch der manchmal etwas hitzigen Diskussion verzogen hat, hier noch mal eine knappe Sachinformation zum Ursprungs-Thema:

„Haustiere dürfen nicht gejagt werden (WAZ vom 28.12.2005)

Haustiere dürfen auch mit einem Jagdschein in der Tasche in Deutschland nicht gejagt werden. Katzen und Hunde gehören nach dem Bundesjagdgesetz nicht zum jagdbaren Wild wie Füchse oder Marder. Darauf weist der Deutsche Jagdschutzverband hin. Nur Berufsjäger dürfen wildernde Haustiere im Rahmen des Wildschutzes töten. Das sei allerdings eine ‚Kann‘-Regelung, mit der, so der Verband, die Mehrheit der Jäger verantwortungsvoll umgehe.“

Wenn ich das richtig interpretiere, dürfen also Hunde und Katzen grundsätzlich nicht abgeschossen werden. Nur wenn sie wildern, dürfen sie getötet werden, und zwar ausschließlich von Berufsjägern, wozu diese jedoch nicht verpflichtet sind.

Jetzt frage ich mich als Laie (mit freilaufendem Mäusefresser) natürlich: was ist (jagdrechtlich) wildern? Die Katze, die unterm Baum lauert, daß das Eichhörnchen mal runterkommt? Oder erst der Hund, der hinter einem Karnickel herrennt? Das bloße freie Rumlaufen kann’s ja wohl jedenfalls nicht sein – oder ist das auch schon wildern? Und was ist ein Berufsjäger? Ausschließlich der Förster? Oder auch Crocodile Dundee?

mfG

Rainer


Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)