Moinsen,

Original geschrieben von prenten
Wenn der TV-Empfnag ab April nicht mehr funktioniert, könnte ich diesen Mangel eventuell über die Garantie einfordern? Wer kann mir dazu etwas mitteilen?

ich bin kein Jurist, aber nach meinem Verständnis ist das kein Sachmangel, denn gäbe es DVBT Version 1 noch, ginge auch der TV Empfang noch. Das Gerät ist ja nicht defekt, sondern der Standard ändert sich. Die zugesicherte Eigenschaft des Gerätes, DVBT (V1) Empfang ist weiterhin vorhanden. Man könnte jetzt sagen, selber schuld wer das noch kauft. Ob es allerdings eine sinnvolle Strategie seitens MB wäre steht auf einem anderen Blatt. Ich bin mir allerdings recht sicher, dass es mit einem Softwareupdate nicht getan ist. In meinem CLS ist auch ein DVBT Empfänger. Bei WM/EM ist das manchmal nützlich. Ansonsten habe ich den wenn es hoch kommt in den letzten Jahren 2 bis 3 mal im Stau benutzt. Aber berichte hier doch mal wie es ausgegangen ist.

Gruss
Markus


280GE W46021217025824 (kurz offen), BJ83
230G W46021017001336 (kurz offen), BJ79
230G W46021017002951 (kurz offen, Wolfkarosse, steht zum Verkauf), BJ80
300GD W46033317024212 (lang), BJ82
m-ga.de