Original geschrieben von Honsch
Laut meinem TÃœV brauche ich einen Unterfahrschutz auf Höhe des Endes der Kabine, was bedeutet, dass der UFS ca. 40cm nach hinten wandern muss.

Also wenn überhaupt,dann darf so ein Unterfahrschutz doch wohl 1m vom Kabinenende zurückversetzt sein.

Original geschrieben von Honsch
sein Kollege macht aber die Abnahmen für Action Mobil, den werde ich dann noch mal nerven müssen.

Den würde ich dann mal fragen,wie denn seiner Meinung nach StVZO §32b Abs.3 Punkt 5 zu verstehen sein soll:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_32b.php

Zuletzt bearbeitet von Caruso; 08/06/2017 18:37.