Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von Honsch
Laut meinem TÃœV brauche ich einen Unterfahrschutz auf Höhe des Endes der Kabine, was bedeutet, dass der UFS ca. 40cm nach hinten wandern muss.

Also wenn überhaupt,dann darf so ein Unterfahrschutz doch wohl 1m vom Kabinenende zurückversetzt sein.

Original geschrieben von Honsch
sein Kollege macht aber die Abnahmen für Action Mobil, den werde ich dann noch mal nerven müssen.

Den würde ich dann mal fragen,wie denn seiner Meinung nach StVZO §32b Abs.3 Punkt 5 zu verstehen sein soll:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_32b.php

Sowohl der Tüver als auch Caruso liegen falsch.
Der UFS muss maximal 40cm ab dem hintersten festen Punkt des Aufbaues nach vorne gemessen angebracht sein (inklusive allfälligem Heckbürzel).

Und Abs.3 Punkt 5 greift nicht, wird nicht anerkannt bei einem Reisemobil.

Die meisten bauen den UFS einfach so dass er leicht demontierbar ist undnlassen ihn Zuhause wenns auf Reisen geht.
So ist allen gedient.

Zuletzt bearbeitet von Ozymandias; 09/06/2017 16:57.

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