Wenn die Achse weiter als 1m vom Kabinenende weg ist,
muss ich bei 40cm einen Unterfahrschutz haben? kratz

Original geschrieben von Ozymandias
Und Abs.3 Punkt 5 greift nicht, wird nicht anerkannt bei einem Reisemobil.

Das würde ich mal der Meinung des abnehmenden Ingenieurs überlassen.
Man hat mir beim TÃœV auch mal angeboten anstatt
"SoKfz.Wohnmobil" "SoKfz.Expeditionsmobil" in den Schein zu kritzeln.
Was die Versicherung damit macht,wäre zu klären.

Zuletzt bearbeitet von Caruso; 09/06/2017 21:10.