Original geschrieben von Caruso
Wenn die Achse weiter als 1m vom Kabinenende weg ist,
muss ich bei 40cm einen Unterfahrschutz haben? kratz

Ja wie jeder andere LKW auch, was wundert dich daran?

Original geschrieben von Ozymandias
Und Abs.3 Punkt 5 greift nicht, wird nicht anerkannt bei einem Reisemobil.

Das würde ich mal der Meinung des abnehmenden Ingenieurs überlassen.
Man hat mir beim TÃœV auch mal angeboten anstatt
"SoKfz.Wohnmobil" "SoKfz.Expeditionsmobil" in den Schein zu kritzeln.
Was die Versicherung damit macht,wäre zu klären.

Dann würde ich vorschlagen dass sich Stephan und Hartwig einfach bei dir melden und du fährst mit den Beiden zu deinem TüV und du sorgst für die Eintragung.
Ich bin sicher man wird sich erkenntlich zeigen für diese Dienstleistung.
Ok? Deal?
piek

Zuletzt bearbeitet von Ozymandias; 09/06/2017 21:52.

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